Warum Cloud-Telefonie für Behörden?
Cloud-Telefonie bietet hier eine zukunftssichere Alternative: Sie ermöglicht professionelle Telekommunikation ohne eigene Hardware, mit transparenten Kosten und der Flexibilität, auf veränderte Anforderungen schnell zu reagieren.
„Behörden, die heute in moderne Kommunikationsinfrastruktur investieren, schaffen die Grundlage für eine bürgernahe, effiziente Verwaltung von morgen.“
Öffentliche Einrichtungen unterliegen besonderen rechtlichen Vorgaben bei der Auswahl und dem Betrieb von Kommunikationslösungen. Die wichtigsten Regelwerke sind:
- DSGVO: Datenschutz-Grundverordnung — regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Alle Kommunikationsdaten müssen DSGVO-konform verarbeitet und gespeichert werden.
- BSI IT-Grundschutz: Sicherheitsstandard des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik — verpflichtend für viele Behörden der Bundesverwaltung.
- NIS2-Richtlinie: Netz- und Informationssicherheits-Richtlinie — seit 2024 auch für viele Kommunen und Landesbehörden relevant.
- UVgO / VOL/A: Vergaberecht für öffentliche Beschaffungen — Ausschreibungspflicht ab bestimmten Auftragswerten.
Cloud-Telefonie basiert auf dem VoIP-Standard (Voice over IP) und überträgt Gespräche digital über das Internet. Für Behörden relevante technische Merkmale sind:
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Alle Gespräche werden per TLS 1.3 und SRTP verschlüsselt. Abhörsicherheit ist gewährleistet.
- Redundante Rechenzentren: Zwei georedundante Standorte in Deutschland garantieren 99,99 % Verfügbarkeit und automatisches Failover.
- BSI-konforme Datenhaltung: Gesprächsdaten und Protokolle werden ausschließlich in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland gespeichert.
- Revisionssichere Protokollierung: Kommunikationsprotokolle werden nach BSI TR-ESOR revisionssicher archiviert — unverzichtbar für die rechtskonforme Aktenführung.
Öffentliche Einrichtungen unterliegen besonderen rechtlichen Vorgaben bei der Auswahl und dem Betrieb von Kommunikationslösungen. Die wichtigsten Regelwerke sind:
Öffentliche Einrichtungen unterliegen besonderen rechtlichen Vorgaben bei der Auswahl und dem Betrieb von Kommunikationslösungen. Die wichtigsten Regelwerke sind:
- DSGVO: Datenschutz-Grundverordnung — regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Alle Kommunikationsdaten müssen DSGVO-konform verarbeitet und gespeichert werden.
- BSI IT-Grundschutz: Sicherheitsstandard des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik — verpflichtend für viele Behörden der Bundesverwaltung.
- NIS2-Richtlinie: Netz- und Informationssicherheits-Richtlinie — seit 2024 auch für viele Kommunen und Landesbehörden relevant.
- UVgO / VOL/A: Vergaberecht für öffentliche Beschaffungen — Ausschreibungspflicht ab bestimmten Auftragswerten.